Kanzlei für Musikrecht

Rechtsanwalt Dr. Dietmar Höffner

Foto von einer Skulptur von Beethoven als Moodbild für Musikrecht

IHRE Kanzlei
für Musikrecht

„If you don’t own your masters, your master owns you.“ (Prince)

Prince‘ Rat zeigt klar, wie wichtig die Kontrolle über die eigenen Musikrechte sind. Ich unterstütze Musiker dabei, ihre Rechte zu schützen und ihre kreative Unabhängigkeit zu sichern.


Musikrecht: Verständliche Verträge – Beratung und Vertretung

Brauchen Sie Hilfe bei einem Künstlervertrag, bei Verträgen anlässlich einer (Musik-)Bandgründung oder zu einem (Ton-)Bandübernahmevertrag? Benötigen Sie juristische Hilfe bei der Absicherung Ihrer Einnahmen aus dem Konzert- und Tourneegeschäft oder bei der vertraglichen Gestaltung im Zusammenhang mit dem Merchandising? Ich berate meine Mandanten außerdem gerne beim Abschluss von Autorenexklusiv-, Einzeltitelautoren-, Management-, Tonträgervertriebs- bzw. Labelverträgen und sonstigen Lizenzverträge in sämtlichen Bereichen des Urheberrechts.

Meine Rechtsberatung umfasst:

  • das Urheberrecht
  • das Vertragsrecht
  • das Aufführungsrecht
  • den Verwertungsprozess
  • den Markenschutz

Ich kenne die Dynamiken der Kreativbranche aus erster Hand und verstehe, wie wichtig ein sensibler und lösungsorientierter Umgang mit Künstlerinnen und Künstlern ist. Das gleiche gilt für das Management, den Labels und den Verlagen.

Bei Streitigkeiten setze ich mich mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt und durchgesetzt werden.

Gitarrist und Schlagzeuger auf einem Konzert als Moodbild für Musikrecht

Die Kosten für meine Tätigkeit als Rechtsanwalt im Musikrecht

Faire Vergütung & Transparenz

Gute Rechtsberatung im Musikbusiness kostet – manchmal mehr, als man denkt. Umso wichtiger ist eine klare und faire Abrechnung. Schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an – Ihre Erstanfrage ist unverbindlich. Ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist. Falls ich Ihr Anliegen nicht übernehmen kann, erfahren Sie das sofort.

Meine Vergütung richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wird nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet:

  • RVG: Die Gebühren basieren meist auf dem Streitwert.
  • Stundensatz: Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand.

Einen Überblick zu den Vergütungsregelungen der Anwaltschaft finden Sie hier:
> www.brak.de/anwaltschaft/verguetung

Jedes Mandat hat eine klare Honorarvereinbarung – entweder nach RVG oder auf Stundenbasis. Mein aktueller Stundensatz (2025): 350,- € netto (zzgl. USt.). Die Abrechnung erfolgt minutengenau (auf 3 Minuten genau). Sollte die gesetzliche RVG-Vergütung höher ausfallen als das vereinbarte Stundensatzhonorar, gilt die gesetzliche Mindestgebühr.


FAQ zum Musikrecht

Was ist ein Einzeltitelautorenvertrag?

Ein Einzeltitelautorenvertrag regelt die Rechteübertragung eines einzelnen Musikwerks von einem Songwriter oder Komponisten an einen Musikverlag. Der Verlag übernimmt in der Regel die Verwertung, also zum Beispiel die Anmeldung bei der GEMA oder die Platzierung des Songs bei Künstlern. Im Gegensatz zu langfristigen Verträgen betrifft dieser Vertrag nur einen bestimmten Titel.

Was ist ein Autorenexklusivvertrag?

Ein Autorenexklusivvertrag bindet einen Songwriter oder Komponisten für einen bestimmten Zeitraum an einen Musikverlag. Alle Werke, die in dieser Zeit entstehen, werden automatisch an den Verlag zur Verwertung und Administration übertragen. Dafür erhält der Autor üblicherweise eine Vorauszahlung oder eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen.

Was ist ein Tonträgervertriebsvertrag?

Ein Tonträgervertriebsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Musiklabel oder einem Künstler und einem Vertrieb. Der Vertrieb sorgt dafür, dass ein Album oder eine Single in physischen und/oder digitalen Shops (z. B. Spotify, Apple Music, Vinyl- oder CD-Händler) erhältlich ist. Die Rechte an der Musik bleiben meist beim Künstler oder Label, während der Vertrieb eine Gebühr oder Umsatzbeteiligung erhält.

Was ist ein Labelvertrag?

Ein Labelvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Künstler und einem Musiklabel, der die Produktion, Veröffentlichung und Vermarktung von Musik regelt. Das Label übernimmt dabei typischerweise die Finanzierung von Aufnahmen, Promotion und Vertrieb, während der Künstler im Gegenzug meist einen Anteil an den Einnahmen abgibt. Die Rechte an den Aufnahmen können je nach Vertragsgestaltung entweder beim Künstler oder beim Label liegen. Die vertraglichen Regelungen fallen unter das Musikrecht, da sie Urheber- und Verwertungsrechte betreffen.

Was ist ein Künstlervertrag?

Ein Künstlervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Musiklabel und einem Künstler, die die Zusammenarbeit für einen bestimmten Zeitraum oder mehrere Musikproduktionen regelt. Das Label übernimmt typischerweise die Finanzierung, Produktion, Vermarktung und den Vertrieb der Musik. Im Gegenzug erhält das Label einen Anteil an den Einnahmen, während der Künstler oft eine Vorauszahlung und eine vertraglich festgelegte Beteiligung bekommt. Die Rechte an den Aufnahmen können je nach Vertrag beim Künstler oder beim Label liegen.

Was unterscheidet einen Künstlervertrag von einem Labelvertrag?

Ein Künstlervertrag ist ein spezieller Vertragstyp innerhalb eines Labelvertrags. Während ein Labelvertrag allgemein die Zusammenarbeit zwischen einem Künstler und einem Musiklabel regelt, bezieht sich ein Künstlervertrag speziell auf die vertraglichen Verpflichtungen des Künstlers gegenüber dem Label.

Der Künstlervertrag legt fest, wie viele Alben oder Songs aufgenommen werden, welche Rechte an den Aufnahmen bestehen und wie die Vergütung erfolgt. Ein Labelvertrag kann jedoch auch andere Vereinbarungen umfassen, zum Beispiel mit Produzenten oder Lizenzpartnern.

Muss ich für eine Rechtsberatung nach Berlin kommen?

Nein, wir können auf vielen Wegen kommunizieren. Diejenigen, die ein persönliches Gespräch vorziehen, empfange ich gerne in meinen Besprechungsräumen nahe der Schloßstraße in Berlin-Steglitz.

Ab wann sollten Sie einen Rechtsanwalt für Musikrecht beauftragen?

Am besten, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Das ist auch üblich so. Denn nachträglich wird es sehr schwer, Änderungen in einem Vertrag vorzunehmen.

Hand auf einem Plattenmixer als Moodbild für Musikrechte

Foto von Dr. Dietmar Höffner, Rechtsanwalt Musikrecht

Kontakt: Ihr Rechtsanwalt für Musikrecht:

Dr. Dietmar Höffner
Südendstraße 18
D-12169 Berlin

Telefon: +49 30 39 83 88 51
E-Mail: e-post@kanzlei-hoeffner.de


Mein Blog zum Musikrecht